Geflohen, inhaftiert, abgeschoben – Was das EU-Türkei-Abkommen für Geflüchtete auf Lesbos bedeutet (German Media – Alsharq)

Geflohen, inhaftiert, abgeschoben – Was das EU-Türkei-Abkommen für Geflüchtete auf Lesbos bedeutet (German Media – Alsharq)

Für tausende Geflüchtete wird die griechische Insel Lesbos über Monate zum Freiluftgefängnis. Hier warten sie darauf, dass ihr Asylantrag bearbeitet wird – oder gleich auf ihre Abschiebung. Die Entscheidungen der Behörden wirken meist willkürlich, die Bedingungen sind extrem. Ein paar von ihnen sind nun in Hungerstreik getreten, berichtet Valeria Hänsel.

Seit 15 Tagen hat der Menschenrechtsaktivist Arash Hampay nichts mehr gegessen. Aus Protest. In der Stadt Mytilene auf der griechischen Insel Lesbos sitzt er auf dem zentralen Sapfous-Platz, inmitten kleiner Läden und Cafés voller Touristen. Neben ihm steht ein Schild mit der Aufschrift: „Flüchtlinge sind keine Verbrecher.“

Arash Hampay hatte in Iran eine Menschenrechtsorganisation gegründet, die sich für Kinder, Frauen und Flüchtlinge einsetzte – bis er selbst zum Flüchtling wurde. Aufgrund seiner Arbeit wurde er mehrfach festgenommen und schwer gefoltert, ihm wurden die Achillessehnen durchtrennt und die Zähne ausgeschlagen. Während Arash im Gefängnis war, übernahm sein Bruder Amir die Leitung der Menschenrechtsorganisation. Doch als das Leben der beiden Brüder akut bedroht wurde, flohen sie in die Türkei. Auch dort wurden sie aber als Menschenrechtsaktivisten verfolgt. Ihnen blieb kein anderer Ausweg, als sich in einem Schlauchboot nach Europa aufzumachen.

Vor acht Monaten kamen die Brüder auf der Insel Lesbos an. Seitdem müssen die beiden im stacheldrahtumzäunten Flüchtlingslager Moria ausharren; die Insel dürfen sie nicht verlassen.

Doch das ist nicht der einzige Grund, warum Arash in den Hungerstreik getreten ist (siehe auch sein Bericht im Independent). Mit ihm verweigern drei weitere Männer die Nahrungsaufnahme. Sie sind in der sogenannten Sektion B inhaftiert, einem Gefängnis im Inneren des Lagers Moria. Einer von ihnen ist Arashs Bruder Amir.

Amir wurde festgenommen wie ein Krimineller, als er im Lager Moria sein Ausweisdokument verlängern wollte. Ihm wurde mitgeteilt, sein Asylantrag sei abgelehnt worden. Arash ist schockiert und verständnislos:

Wir haben beide dieselbe Geschichte, haben dieselbe Arbeit gemacht und sind zusammen nach Europa gekommen. Warum wurde er abgelehnt und ich nicht?“

Haftgründe: Antrag abgelehnt, Unruhestifter, Wirtschaftsmigrant

In der Gefängnis-Sektion im Lager Moria werden manche Menschen über Monate festgehalten. Einige sind dort, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde, andere, weil die Polizei sie als „Unruhestifter“ betrachtet. Wieder andere werden im Rahmen eines Pilotprojekts der griechischen Polizei nur aufgrund ihrer Nationalität inhaftiert, da sie pauschal als „Wirtschaftsmigranten“ eingestuft werden. Betroffen sind davon vor allem Algerier, Tunesier, Marokkaner, Pakistaner und Bengalen.

Aber es sind auch Menschen in Abschiebehaft, die der sogenannten „freiwilligen Rückkehr“ in ihr Herkunftsland oder in die Türkei zugestimmt haben. Diese „freiwillig“ Zurückkehrenden durchlaufen dasselbe Verfahren wie Menschen, die abgeschoben werden: Sie werden inhaftiert, zu zweit aneinandergefesselt und auf einer Fähre abgeschoben. Der einzige Unterschied: Sie erhalten etwas Geld von der Internationalen Organisation für Migration. Viele von ihnen haben sich nur dazu bereiterklärt, ihr Recht auf Asyl aufzugeben, weil die menschenunwürdigen Lebensbedingungen und die Perspektivlosigkeit im Lager Moria sie in die Verzweiflung treiben.

Nach zwei Wochen Gefängnisaufenthalt sollte Amir plötzlich abgeschoben werden. Ihm und den anderen Gefängnisinsassen wurde erklärt, sie würden nach Athen geschickt. In Wirklichkeit wurden sie jedoch auf eine Fähre in Richtung Türkei gebracht. Sie durften nicht telefonieren und sich von niemandem verabschieden. Durch einen Freund erfuhr Arash dennoch von der bevorstehenden „Rückführung“ seines Bruders in die Türkei. Er mobilisierte Freunde, AktivistInnen und AnwältInnen, die zum Hafen kamen und Amirs Abschiebung in letzterSekunde verhinderten.

Lorraine Leete, die Koordinatorin des Legal Centre Lesbos, war eine der Personen, die auf Arashs Hilferuf reagierte. Sie erklärt die Absurdität des Vorgangs:

Das Asylbüro hatte im Zulassungsverfahren entschieden, dass die Türkei kein sicherer Drittstaat für Amir ist, doch sein Asylantrag und auch sein Berufungsverfahren wurden abgelehnt. Unabhängig von der Frage, ob er trotz der Ablehnung einen berechtigten Anspruch auf Asyl hat, war die griechische Regierung dabei, jemanden in die Türkei abzuschieben, von dem sie selbst entschieden hatten, dass die Türkei nicht sicher für ihn ist.“

Die Abschiebung hätte einen klaren Rechtsbruch bedeutet. Hinzu kam, dass Amirs Anwältin der griechischen Organisation Metadrasi bereits einen Antrag auf Aussetzung der Abschiebung gestellt hatte, da sie die Entscheidung erneut vor einem Verwaltungsgericht anfechten wollte. Doch dieser wurde ignoriert. Gestoppt werden konnte die Abschiebung schließlich nur mit einem Eilantrag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durch Pro Asyl.

Alle anderen Personen, die zusammen mit Amir in Handschellen auf dem Boot saßen, wurden ohne weitere Kontrollen abgeschoben. Sie hatten keinen Bruder, der ihnen im letzten Moment zu Hilfe eilte. Die Anwältin Lorraine Leete ist tief besorgt über diese Abschiebepraxis. Sie erklärt:

Es ist sehr beunruhigend, dass es bei den nun stattfindenden Abschiebungen keine Aufzeichnungen darüber gibt, wer abgeschoben wird, bis die Abschiebung tatsächlich vollzogen wurde. Außerdem scheint es keine Form von internen Prüfungen zu geben, um sicherzugehen, dass die Abzuschiebenden tatsächlich ihre rechtlichen Möglichkeiten in Griechenland ausgeschöpft haben. Alles bezieht sich nur auf eine Namensliste, die vom griechischen Asylbüro an die Polizei und von der Polizei an FRONTEX weitergegeben wird. Sie teilen diese Liste auch der Europäischen Kommission mit, aber es gibt keine Untersuchung zu der Frage, ob die Abschiebungen tatsächlich legal sind. Das ist ein riesengroßes Problem, denn das griechische Asylbüro bearbeitet die Fälle nun sehr schnell, und oft wissen wir nicht, wer abgelehnt und zurück in die Türkei oder ins Herkunftsland geschickt wird. Viele Menschen, die abgeschoben werden, haben niemanden, den sie um Hilfe bitten können. Es ist daher wahrscheinlich, dass Personen ohne unser Wissen illegal abgeschoben werden.“

Seit der Unterzeichnung des EU-Türkei-Abkommens am 18. März 2016 wurden bis zum 23. Juni 2017 bereits 1229 Personen auf diese Weise in die Türkei zurückgeführt, berichtet die EU-Kommission.

Obwohl Amir vom Boot genommen wurde, ist er heute nicht in Freiheit. Zwei Monate harrt er nun schon im Gefängnis aus und wartet auf eine Entscheidung über seinen Asylantrag. Auch er ist in Hungerstreik. Bei Temperaturen bis zu 40 Grad nehmen er und zwei andere Häftlinge nur noch Wasser zu sich. Arash berichtet, die Polizei verhindere, dass ihnen Zucker und Salz als Nahrungszusatz ins Gefängnis gebracht werden. Sie bekämen keinerlei ärztliche Betreuung.

 

Die EU und Griechenland behandeln uns wie einen Fußball

Die zwielichtige Abschiebepraxis ist kein Versagen des griechischen Staats, sondern vielmehr Folge der europäischen Flüchtlingspolitik. Seit Abschluss des EU-Türkei-Abkommens hat sich die Situation für geflüchtete Menschen auf den griechischen Inseln dramatisch zugespitzt.

Als Folge des EU-Türkei-Abkommens wurde in Griechenland ein neues Asylgesetz verabschiedet, das für die Inseln ein „beschleunigtes Grenzverfahren“ vorsieht. Seitdem darf ein Großteil der Geflüchteten die Inseln über den gesamten Verfahrenszeitraum nicht mehr verlassen. Zur Durchführung des Verfahrens wurden von der EU BeamtInnen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylanfragen (EASO) auf die griechischen Inseln entsandt, die dort das griechische Asylbüro unterstützen sollen. Doch auch mit ihrer Unterstützung sind die Asylbüros auf den Inseln kaum in der Lage, in absehbarer Zeit tausende Asylanträge zu bearbeiten.

Einige der Betroffenen harren deshalb schon seit über einem Jahr unter menschenunwürdigen Lebensbedingungen in stacheldrahtumzäunten Lagern aus. Ein junger Geflüchteter aus Westafrika beschreibt, was dies für die Menschen im Lager Moria auf Lesbos bedeutet:

Moria ist ein Ort, in dem du nichts tun darfst und nichts über deine Zukunft weißt. Es wird für dich entschieden und gedacht: Es wird entschieden, was du essen sollst, wo du schlafen sollst, was du sagen darfst und wann du abgeschoben wirst. Die meisten von uns, die hier angekommen sind, waren physisch und psychisch gesund und stark. Aber nach zwei oder drei Monaten machen uns die Bedingungen in diesem Lager krank, viele Menschen bekommen psychische Probleme, sie sind traumatisiert. Kinder wachsen hier auf und sehen, wie sich Menschen selbst verletzten und ahmen es nach. Doch niemand will für die Zustände Verantwortung übernehmen, wenn wir uns für unsere Rechte einsetzen. Wir sind wie ein Fußball inmitten der Europäischen Union und der griechischen Regierung. Die EU beschuldigt Griechenland und Griechenland die EU.“

Seit Einführung des EU-Türkei-Abkommens müssen viele Geflüchtete noch vor der Prüfung des Asylantrags in einer Zulassungsprüfung nachweisen, dass die Türkei für sie nicht sicher ist. Betroffen sind davon vor allem SyrerInnen und – seit Beginn des Jahres – auch Menschen aus Ländern mit einer Asylanerkennungsrate von über 25 Prozent, beispielsweise aus Iran, Irak, Kongo und Eritrea. Die meisten Geflüchteten werden in der Zulassungsprüfung abgelehnt, inhaftiert und in die Türkei „zurückgeführt“. Aber auch Menschen anderer Nationalitäten werden in die Türkei gebracht, einige von ihnen unter einem griechisch-türkischen Rücknahmeabkommen. Für Angehörige aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote, etwa Pakistan und die Maghreb-Staaten, wurde auf den Inseln ein weiteres Schnellverfahren eingeführt – seitdem schießen ihre Ablehnungsraten in die Höhe.

„Wir hatten Fälle, in denen sich das Griechische Asylbüro auf Wikipedia berufen hat“

Die Qualität der Asylprüfung wurde mehrfach scharf kritisiert. Das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) warf dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylanfragen (EASO) kürzlich vor, im Zulassungsinterview „grundlegende Standards der Fairness“ nicht zu berücksichtigen. Auch die Arbeit des griechischen Asylbüros weist schwerwiegende Mängel auf, berichtet Lorraine Leete vom Legal Centre Lesbos:

Wir hatten Fälle, in denen des Griechische Asylbüro sich auf Wikipedia berufen hat, um Entscheidungen zu fällen.Bei einem unserer Klienten erklärten sie, sein Dorf wäre nicht in Google Maps auffindbar, obwohl es sich nur um einen Schreibfehler handelte. Diese winzigen Details werden dazu genutzt, um Menschen einen Flüchtlingsstatus zu verwehren.“

Die Problematik der massenhaften Abweisung von Asylanträgen zeigte sich auch in den Entscheidungen von griechischen Berufungskomitees. Diese erteilten der europäischen Einschätzung, die Türkei sei ein „sicherer Drittstaat“, eine klare Absage. Bis Ende November 2016 revidierten sie die Ablehnungen in der Zulassungsprüfung in 97,9 Prozent der Fälle. Doch auf Druck der Europäischen Kommission wurden die Komitees schließlich ausgetauscht und durch die sogenannten „Unabhängigen Berufungs-Komitees“ ersetzt. Die neuen „Unabhängigen Berufungskomitees“ nahmen ihre Arbeit im Juni 2016, parallel zu den bisherigen Komitees auf, die ihre Arbeit im November 2016 einstellten. Unter den neuen Berufungskommitees wurden Ablehnungsentscheide in erster Instanz bis zum 31. Dezember nur noch in 0,4 Prozent der Fälle korrigiert.

„Alle nicht-syrischen Flüchtlinge werden nach ihrer Rückkehr in Abschiebezentren inhaftiert“

In der Türkei sind geflüchtete Menschen alles andere als sicher. Das Land hat die Genfer Flüchtlingskonvention nur unter einem geographischen Vorbehalt ratifiziert. Demnach können nur EuropäerInnen in der Türkei Asyl erhalten. SyrerInnen wird ein sogenannter „Temporärer Schutz“ zugesprochen, der ihnen jedoch bei weitem nicht dieselben Rechte wie bei einem „Flüchtlingsstatus“ gewährt. Auf alle anderen MigrantInnen, die in die Türkei gebracht werden, wartet eine besonders düstere Zukunft. Der türkische Asylrechtsanwalt Deman Güler erklärt:

Alle nicht-syrischen Flüchtlinge werden nach ihrer Rückkehr in Abschiebezentren inhaftiert. Von den Lebensbedingungen sind Abschiebezentren die schlimmste Unterbringung für Flüchtlinge in der Türkei. Es gibt viele Beispiele von Menschen, die 23 Stunden am Tag in einem geschlossenen Raum festgehalten werden.“

Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Inhaftierung geflohen sind, werden somit erneut ins Gefängnis ausgeliefert. Dort werden sie zumeist so lange inhaftiert, bis sie in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden oder der „freiwilligen Ausreise“ zustimmen, erklären die Anwälte Deman Güler und Lorraine Leete. Zudem gebe es auch Beispiele von Syrern, die inhaftiert und abgeschoben oder zur „freiwilligen Rückkehr“ gedrängt worden seien.

„Wir kamen nach Europa, um Schutz zu suchen. Aber ihr behandelt uns wie Kriminelle“

Seit Einführung des EU-Türkei-Abkommens lagert die Europäische Union menschenrechtswidrige Abschiebungen in die Türkei aus. Unter dem Deckmantel der „Rückführung“ kommen Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflohen sind, in türkische Gefängnisse. Die meisten von ihnen werden von dort auf die eine oder andere Weise zurück in die Länder geschickt, in denen man ihnen nach dem Leben trachtet – und dies erst nach langen Monaten der Inhaftierung in Griechenland und der Türkei. Ein geflüchteter Aktivist zieht daraus folgendes Fazit:

Wenn Europa sich entscheidet, dass Menschenrechte für es keine Geltung mehr haben, sollten sie uns am Tag unsere Ankunft zurückschicken, anstatt uns über Monate und Jahre wie Verbrecher einzusperren.“

Der Menschenrechtsaktivist Arash Hampay weigert sich zu akzeptieren, dass sein Bruder in die Türkei abgeschoben werden soll. Seit 15 Tagen harrt er ohne Nahrung in der prallen Sonne aus. Hungerstreik ist  eins der letzten Instrumente, die AktivistInnen wie ihm noch geblieben sind, nach zahllosen, weitgehend erfolglosen Protesten in der Vergangenheit. Er schreibt: „Immer noch keine Antwort vom UN-Flüchtlingshilfswerk oder anderen. Es scheint, dass Menschenleben für sie nicht zählen. Wir werden weiter warten, bis der letzte Tropfen Leben aus unserem Körper rinnt.“

Wenn Amir im türkischen Gefängnis zur Ausreise nach Iran gezwungen wird, bedeutet dies seinen Tod. Schon in Iran und in der Türkei mussten die beiden Brüder um ihre Menschenrechte kämpfen. Auf dem Boden der Friedensnobelpreisträgerin „Europäische Union“ gilt dies nicht minder.

Arash fordert die sofortige Freilassung seines Bruders und aller anderen Geflüchteten:

Wir kamen nach Europa, um Schutz zu suchen. Wir kamen, weil wir verletzt und gefoltert wurden und uns in Lebensgefahr befanden. Aber anstatt uns Gnade zu gewähren, behandelt ihr uns wie Kriminelle. Stacheldraht und Gefängnisse sind nicht die richtigen Plätze für Geflüchtete.

Seit dem Tag, als wir der Hölle, die wir in unseren Heimatländern erlebten, entflohen waren und als Geflüchtete in Europa landeten, erlebten wir die schlimmsten Arten von psychologischer Folter. Wir wurden von der Polizei erniedrigt und geschlagen. Uns wurde das Recht auf Arbeit verweigert und wenn wir arbeiteten, wurden wir ausgebeutet. Unsere Menschenrechte wurden uns genommen. Im Winter sind Menschen in Moria an Kälte und Hunger gestorben. Viele froren monatelang in dünnen Zelten. Wir sahen unsere Familien neben uns sterben und ihr habt nichts unternommen.

Wie könnt ihr es wagen, von Menschenrechten zu sprechen? Wie könnt ihr es wagen, von Menschlichkeit, Recht und Demokratie zu reden? Wie könnt ihr es wagen, Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern zu verurteilen, wenn ihr hier selber Menschenrechte verletzt?”

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